Kontrolleinrichtung, die die Funktionen von OIV ausführt

Die Gesellschaft verfügt über kein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV, Organismo Indipendente di Valutazione) und ist auch nicht verpflichtet, eine solches Organ zu bestellen.
Die Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Veröffentlichungen gemäß Art. 14, Abs. 4, Buchstabe g) des GVD 150/2009 hat untenstehendes Subjekt inne.
 

Name Steuernummer Datum Ernennung
Karl Gruber GRBKRL52C28L660F 14.01.2021

Erstellungsdatum: 03/04/2020
Datum der letzten Änderung: 21/07/2023